E-Nummern
Hinter diesem Begriff verbergen sich die Zusatzstoffe für Lebensmittel nach den europäischen Vorschriften. Sie sind in normaler Verwendung für den menschlichen Organismus nicht toxisch. Allergische Reaktionen sind aber möglich. Patienten, die unter Allergien leiden sollten sich immer die Zusatzstoffliste bei den fertig verpackten Lebensmitteln betrachten. Die Stoffe sind nach ihrem Gehalt aufgelistet. Bei Aromen, alkoholischen Getränken mit mehr als 1,2 % Alkoholanteil, Honig, Kaffee-Extrakten, Kakaoprodukten und Zucker müssen die Zusatzstoffe nicht angezeigt werden.


Die Zusatzstoffe werden unterteilt in
keinerlei Haftung für Ansprüche übernommen werden, die aus diesem Internet-Auftritt erwachsen könnten.
ADI-Wert


Der ADI-Wert (Acceptable Daily Intake) beziffert die tägliche Aufnahmemenge von Fremdstoffen in Lebensmitteln, die ein Mensch lebenslänglich täglich verzehren kann ohne gesundheitliche Schäden davonzutragen.

Der ADI-Wert wird in Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht angegeben und bezieht sich etwa auf Zusatzstoffe oder Rückstände von Pflanzenschutzmitteln.

Basis für die Festlegung eines ADI-Werts sind in der Regel Fütterungsversuche mit Ratten oder Mäusen. Dabei erhalten die Tiere eine Diät mit verschiedenen Anteilen des zu untersuchenden Stoffes. Ziel ist es, die höchste Dosierung herauszufinden, bei der keine gesundheitsrelevante Wirkung zu beobachten ist. Dieser No Effect Level (NEL), dividiert durch einen Sicherheitsfaktor, ergibt den ADI-Wert.

Der Sicherheitsfaktor (in der Regel 100) berücksichtigt verschiedene Unabwägbarkeiten:

Übertragung des NEL-Werts von den Versuchstieren auf Menschen,
individuelle Unterschiede – sowohl bei den Versuchtieren wie bei Menschen,
mögliche, im einzelnen oft nicht bekannte Wechselwirkungen verschiedener Zusatzstoffe.
Unter bestimmten Umständen kann der Sicherheitsfaktor erhöht werden; er kann niedriger ausfallen, wenn es sich um eine Substanz handelt, die ein natürlicher Bestandteil der menschlichen Nahrung ist.

Verantwortlich für die Festsetzung eines ADI-Wertes sind internationale Expertengremien, etwa die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und der gemeinsame Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe der WHO/FAO (JECFA).



EFSA


Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority)

Die EFSA wurde 2002 als zentrale Behörde für die Wissenschaftliche Risikobewertung der Lebens- und Futtermittelsicherheit in der EU eingerichtet. Seit 2005 ist Parma (Italien) der ständige Sitz der EFSA.

Rechtsgrundlage für die Einrichtung der EFSA ist die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 über die allgemeinen Grundsätze des Lebensmittelrechts. Damit reagierte die Europäische Union auf eine Reihe von Lebensmittelskandalen, die das Vertrauen der Öffentlichkeit erschüttert hatten. Die EFSA hat zwei zentrale Aufgabenfelder:

wissenschaftliche Risikobewertung aller Fragen der Leben- und Futtermittelsicherheit
Information der Öffentlichkeit über vorhandene und aufkommende Risiken (Risikokommunikation)
Bei der Risikobewertung stützt sich die EFSA auf acht wissenschaftliche Gremien, in denen unabhängige Wissenschaftler aus ganz Europa berufen werden. Für GVOs und gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel ist das "Gremium für gentechnisch veränderte Organismen" (GMO Panel) zuständig.

Die EFSA sorgt für eine fundierte wissenschaftliche Grundlage, auf der angemessene politische Entscheidungen getroffen werden können. Die jeweiligen Entscheidungen fallen in die Verantwortung der politischen Institutionen EU-Parlament, EU-Kommission und Rat (Risikomanagement). Die EFSA arbeitet mit den jeweiligen nationalen Behörden der Mitgliedstaaten eng zusammen.



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