Pigmente (E170-E180)
E 170 -  E 180    Farbstoffe für Sonderzwecke (Färben von Oberflächen)
Calciumkarbonat
Grau-weiss
Antiagglomerationsmittel
Titaniumdioxid
Weiss

Eisenoxide, Eisenhydroxyde
Braun

Aluminium
Silber-grau

Silber
Silber

Gold
Gold

Rubinpigment BK / Lithorubin BK
Rot
Künstlich hergestellter Azofarbstoff; Käseverpackung
Diese anorganischen Stoffe sind zwar zugelassen, aber werden fast nie verwendet, mit der Ausnahme von Calciumcarbonat, dieses jedoch zumeist nicht als Pigment sondern als Kohlendioxid freisetzende Substanz. Zum Beispiel für "zahnschonende" Kaugummis. Man findet die Farbstoffe aber z.B. in Medikamenten zur Farbgebung der Pillen.
Culinaries
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